Das persönliche EPD löschen
Mit dem «Antrag zur EPD-Aufhebung» können Sie ein persönliches EPD widerrufen beziehungsweise die Löschung beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen beachten. Hier erfahren Sie mehr dazu.
eSANITA EPD löschen
eSANITA EPD löschen – Antrag zur EPD-Aufhebung (Widerrufserklärung)
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Soll ein eSANITA EPD gelöscht werden? So können Sie den «Antrag zur Aufhebung» eines eSANITA EPD stellen.
Wichtig zu wissen / Folgen des Widerrufs:
- Bei einem Widerruf wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht, auch die selbst hochgeladenen Dokumente. Sie können die Dokumente vor der Löschung selbständig herunterladen und bei sich selber abspeichern (siehe auch in der Bedienungsanleitung für Ihr eSANITA EPD). Oder Sie wenden sich an den Verein eSANITA, der die medizinischen Dokumente in Ihrem Auftrag auf einen externen Datenträger exportiert (kostenpflichtig).
- Im EPD sind lediglich Kopien der medizinischen Dokumente abgelegt. Die Originale existieren weiterhin in den klinik- oder praxisinternen Ablagen der behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Hierfür gelten die üblichen Datenschutz-, Archivierungs- und Löschgrundsätze für medizinische Daten.
- Nach der Löschung eines EPD kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein neues EPD eröffnet werden.
- Bei einer erneuten EPD-Eröffnung wird eine vollständig neue Patienten-Identifikationsnummer vergeben und das EPD ist zu Beginn wieder leer.
1. Voraussetzungen
Für die Registration zuhause benötigen Sie:
- Drucker – der ausgefüllte Antrag zur EPD-Aufhebung ist auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.
Nachweis der Personendaten:
- Schweizer Identitätskarte (ID, Identitätskarte) ODER
- Schweizer Pass ODER
- Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige ODER
- Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatenangehörige mit Bew. B, C, Ci, G oder L ODER
- Ausländerausweise in Papierform (bis Juli 2021) oder für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende mit Bew. F, N, S ODER
- ausländischer Pass (in Kombination mit gültiger Aufenthaltsbewilligung) – Diese Ausweise benötigen ein zusätzliches ausländisches Passdokument zum Identitätsnachweis
ODER - Andere Identitätskarten, welche durch das EDA ausgestellt wurden (eine Löschung eines EPD auf Basis dieser Ausweise ist nur durch die Geschäftsstelle von eSANITA in Chur möglich)
Nachweis der gesetzlichen Vertretung, falls erforderlich:
- Gesetzliche Vertretung oder vertretungsberechtigte Person
- Für urteilsfähige Personen bis 16 Jahre: Im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgerechtsinhabenden notwendig. Hat eine sorgeberechtigte Person einen anderen Wohnsitz, muss zwingend auch deren schriftliches Einverständnis vorliegen, um ein EPD widerrufen zu können.
- Im Rahmen einer Beistandschaft gem. Art. 393 ff ZGB.
- Andere rechtsgültige Bevollmächtigung
- Vertretungsverhältnis belegen
- Familienausweis für verheiratete Paare, Vaterschaftsanerkennung oder Ausweis über den registrierten Familienstand bei nicht verheirateten Paaren (Sie erhalten diese Ausweise auf dem Zivilstandsamt Ihres Heimatortes).
- Rechtsgültiges Trennungsurteil/Scheidungsurkunde zur Belegung des Sorgerechts.
- Beistandsurkunde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
2. Antrag zur EPD-Aufhebung
Füllen Sie nun die Personendaten so, wie sie auf dem/n Ausweis-Dokument/en stehen, auf dem Antrag zur EPD-Aufhebung aus.
Sie können dies bereits vorgängig im Formular am Computer tun oder dies nach dem Ausdruck auf Papier direkt von Hand ausfüllen.
Aus gesetzlichen Gründen muss die Unterschrift von Ihnen – sowie die der gesetzlichen Vertretung (Eltern/Beistand) falls erforderlich – auf dem Papierformular handschriftlich erfolgen.
Wichtig zu wissen / Folgen des Widerrufs:
- Bei einem Widerruf wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht, auch die selbst hochgeladenen Dokumente. Sie können die Dokumente vor der Löschung selbständig herunterladen und bei sich selber abspeichern (siehe auch in der Bedienungsanleitung für Ihr eSANITA EPD). Oder Sie wenden sich an den Verein eSANITA, der die medizinischen Dokumente in Ihrem Auftrag auf einen externen Datenträger exportiert (kostenpflichtig).
- Im EPD sind lediglich Kopien der medizinischen Dokumente abgelegt. Die Originale existieren weiterhin in den klinik- oder praxisinternen Ablagen der behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Hierfür gelten die üblichen Datenschutz-, Archivierungs- und Löschgrundsätze für medizinische Daten.
- Nach der Löschung eines EPD kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein neues EPD eröffnet werden.
3. Gehen Sie zu einer EPD-Eröffnungsstelle
Je nachdem, ob Sie in stationärer Behandlung sind oder nicht, stehen Ihnen unterschiedliche EPD-Eröffnungsstellen zur Verfügung:
- Als stationäre/r Patient*in in einem Spital oder in einer Klinik in der Ostschweiz wenden Sie sich an die EPD-Eröffnungsstelle vor Ort.
- Der Wohnbevölkerung stehen ausgewählte Poststellen in der Ostschweiz zur Verfügung.
Nachweise und Unterlagen:
Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren, bitte nehmen Sie jedoch folgendes Formular respektive die Nachweise mit:
- Diesen Antrag zur EPD-Aufhebung – korrekt ausgefüllt und handschriftlich
- Die folgenden Nachweise:
- Gültiger amtlicher Original-Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) des/der Antragstellers*in
- sofern erforderlich die Belege des Vertretungsverhältnisses
Die EPD-Eröffnungsstelle prüft Ihre Angaben und löscht das persönliche EPD unwiderruflich. Dies dauert ungefähr 5 Minuten.
eSANITA EPD löschen infolge eines Todesfalls
eSANITA EPD löschen infolge eines Todesfalls
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ist eine Ihnen nahestehende Person mit einem eSANITA EPD verstorben? So können Sie den «Antrag zur Aufhebung» des eSANITA EPD stellen.
Wichtig zu wissen / Folgen des Widerrufs:
- Bei einem Widerruf wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht, auch die selbst hochgeladenen Dokumente. Dasselbe gilt im Todesfall eines/einer EPD-Inhabers*in nach einer Schutzfrist von 2 Jahren. Sofern Sie als EPD-Stellvertreter*in des/der verstorbenen EPD-Inhabers/in hinterlegt wurden, können sie die Dokumente vor der Löschung selbständig herunterladen und bei sich selber abspeichern (siehe auch in der Bedienungsanleitung für Ihr eSANITA EPD). Oder Sie wenden sich an den Verein eSANITA, der die medizinischen Dokumente in Ihrem Auftrag auf einen externen Datenträger exportiert (kostenpflichtig).
- Im EPD sind lediglich Kopien der medizinischen Dokumente abgelegt. Die Originale existieren weiterhin in den klinik- oder praxisinternen Ablagen der behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Hierfür gelten die üblichen Datenschutz-, Archivierungs- und Löschgrundsätze für medizinische Daten.
1. Voraussetzungen
Für die Registration zuhause benötigen Sie:
- Drucker – der ausgefüllte Antrag zur EPD-Aufhebung ist auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.
Nachweis der Personendaten des/der Antragstellers*in:
- Schweizer Identitätskarte (ID, Identitätskarte) ODER
- Schweizer Pass ODER
- Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige ODER
- Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatenangehörige mit Bew. B, C, Ci, G oder L ODER
- Ausländerausweise in Papierform (bis Juli 2021) oder für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende mit Bew. F, N, S ODER
- ausländischer Pass (in Kombination mit gültiger Aufenthaltsbewilligung) – Diese Ausweise benötigen ein zusätzliches ausländisches Passdokument zum Identitätsnachweis
ODER - Andere Identitätskarten, welche durch das EDA ausgestellt wurden (eine Löschung eines EPD auf Basis dieser Ausweise ist nur durch die Geschäftsstelle von eSANITA in Chur möglich)
Todesbescheinigung
- Amtliche, von der Gemeinde ausgestellte Todesbescheinigung (inkl. Familienausweis bei abweichendem Namen des Antragstellers).
2. Antrag zur EPD-Aufhebung
Füllen Sie nun die Personendaten so, wie sie auf dem/n Ausweis-Dokument/en stehen, auf dem Antrag zur EPD-Aufhebung aus.
Sie können dies bereits vorgängig im Formular am Computer tun oder dies nach dem Ausdruck auf Papier direkt von Hand ausfüllen.
Aus gesetzlichen Gründen muss die Unterschrift auf dem Papierformular handschriftlich erfolgen.
Wichtig zu wissen / Folgen des Widerrufs:
- Bei einem Widerruf wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht, auch die selbst hochgeladenen Dokumente. Dasselbe gilt im Todesfall eines/einer EPD-Inhabers*in nach einer Schutzfrist von 2 Jahren. Sofern Sie als EPD-Stellvertreter*in des/der verstorbenen EPD-Inhabers/in hinterlegt wurden, können sie die Dokumente vor der Löschung selbständig herunterladen und bei sich selber abspeichern (siehe auch in der Bedienungsanleitung für Ihr eSANITA EPD).
- Oder Sie wenden sich an den Verein eSANITA, der die medizinischen Dokumente in Ihrem Auftrag auf einen externen Datenträger exportiert (kostenpflichtig).
- Im EPD sind lediglich Kopien der medizinischen Dokumente abgelegt. Die Originale existieren weiterhin in den klinik- oder praxisinternen Ablagen der behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Hierfür gelten die üblichen Datenschutz-, Archivierungs- und Löschgrundsätze für medizinische Daten.
3. Gehen Sie zu einer EPD-Eröffnungsstelle
EPD-Eröffnungsstellen
Es stehen Ihnen ausgewählte Poststellen in der Ostschweiz zur Verfügung.
Nachweise und Unterlagen:
Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren, bitte nehmen Sie jedoch folgendes Formular respektive die Nachweise mit:
- Diesen Antrag zur EPD-Aufhebung – korrekt ausgefüllt und handschriftlich
- Die folgenden Nachweise:
- Gültiger amtlicher Original-Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) des/der Antragstellers*in
- Amtliche, von der Gemeinde ausgestellte Todesbescheinigung (inkl. Familienausweis bei abweichendem Namen des Antragstellers)
Die EPD-Eröffnungsstelle prüft Ihre Angaben und löscht das persönliche EPD unwiderruflich. Dies dauert ungefähr 5 Minuten.