Das elektronische Patientendossier (EPD) in der Deutschschweiz

Transparenz, Sicherheit und Qualität in der medizinischen Behandlung.

Das EPD kurz erklärt


Das elektronische Patientendossier (EPD)

Persönlich, sicher, transparent

Im elektronischen Patientendossier sind die richtigen Gesundheitsinformationen im richtigen Moment zur Hand – zuverlässig und sicher. Das bringt Vorteile: sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die behandelnden Gesundheitsfachpersonen.

Persönliche Gesundheitsinformationen gehören dem einzelnen Bürger, der einzelnen Bürgerin. Dennoch besitzen heute die wenigsten bei sich zu Hause eine vollständige und aktuelle Sammlung der eigenen Gesundheitsdaten wie beispielsweise Impfungen, Medikamentenlisten, Röntgenbilder oder Spitalberichte. Diese Informationen sind nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die behandelnden Gesundheitsfachpersonen wichtig.

Insbesondere dann, wenn mehrere Behandlungspersonen gleichzeitig involviert sind – beispielsweise die Hausärztin, der Apotheker und das Spital. Oder falls im Notfall der Zugriff auf die Blutgruppe oder die Patientenverfügung benötigt wird.

Diese Informationen und Daten gehören ins elektronische Patientendossier – so sind sie immer aktuell und bei Bedarf jederzeit verfügbar.

Wichtig: Welche Verbreitung und Inhalte hat das persönliche EPD heute?

Das EPD wächst Schritt für Schritt. In einer ersten Phase sind die Spitäler und Kliniken sowie die Alters- und Pflegeheime vom Bund gesetzlich verpflichtet, am EPD teilzunehmen. Diese stellen Kopien der relevanten medizinischen Übertritts- und Austrittsdokumente in das EPD. Damit hat der/die Patient*in nach der medizinischen Behandlung Einsicht in die persönlichen medizinischen Berichte.

Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Zeitpunkt die Hausärzte*innen, Apotheken, Therapeuten*innen etc. gesetzlich noch nicht am EPD teilnehmen und somit keine medizinischen Dokumente im EPD ablegen. Natürlich können Sie diese verlangen und selber in Ihrem persönlichen EPD speichern.

Das EPD steht unter dem Schutz des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG).

Die Vorteile des elektronischen Patientendossiers

Wer mehr weiss, kann mehr – für die Bevölkerung in der Deutschschweiz bedeutet das EPD: bessere Informationen, mehr Transparenz, mehr Gesundheitskompetenz, mehr Mitsprache, aber auch mehr Sicherheit und Effizienz im medizinischen Behandlungsprozess. Und für die Gesundheitsfachpersonen: raschere Informationen, verbesserte interdisziplinäre Kommunikation, mehr Effektivität und höhere Effizienz.

Das EPD sorgt dafür, dass Kopien der relevanten medizinischen Übertritts- und Austrittsdokumente sowie die individuell gesammelten Gesundheitsdaten und -informationen bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Wer diese Daten und Informationen einsehen kann, entscheidet allein der/die Inhaber*in des EPD. So will es das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier.

Wer mehr weiss, kann mehr. Das gilt insbesondere auch für die Bevölkerung: Die Patientinnen und Patienten erhalten mehr Informationen zu ihrem Behandlungsverlauf und sind darum besser in die Behandlungsplanung einbezogen. Aber auch die gesunde Bevölkerung kann das EPD als Speicherort für die persönlichen medizinischen Dokumente verwenden.

Das elektronische Patientendossier ist eine sichere Quelle für Gesundheitsdaten

Das elektronische Patientendossier (EPD) steht unter dem Schutz des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). Das Gesetz regelt, welche Rechte und Pflichten sowohl die Bevölkerung als auch die involvierten Gesundheitsfachpersonen und ihre -institutionen bei der Verwendung des EPD haben.

Die Richtlinien für den Datenschutz und die Datensicherheit rund um das elektronische Patientendossier sind durch das Bundesgesetz streng geregelt.

Sie werden regelmässig durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert.

Das elektronische Patientendossier im Alltag der Bevölkerung

Das elektronische Patientendossier (EPD) begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Darin sind die behandlungsrelevanten Daten und Informationen abgelegt und sie stehen den Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung, wenn es darauf ankommt – wie beispielsweise in Notfallsituationen. Die Gesundheitsdaten sind im EPD sicher. Dafür sorgt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG).

Hoheit über das EPD

Die Hoheit über das elektronische Patientendossier liegt ausschliesslich beim / bei der Inhaber*in. Sie allein entscheiden, welche in die Behandlung involvierten Gesundheitsfachpersonen – im Moment nur die Spitäler und Kliniken – Zugriff auf die persönlichen Gesundheitsdaten haben.

Das EPD im Notfall

Im Notfall kann das elektronische Patientendossier die medizinische Behandlung unterstützen, indem die Gesundheitsfachpersonen über einen besonderen Notfallzugang auf wichtige medizinische Dokumente zugreifen können.

Dieser Notfallzugang zum persönlichen elektronischen Patientendossier wird speziell protokolliert.

Gesund sein und gesund bleiben

Gesundheitsinformationen fallen nicht nur während einer medizinischen Behandlung an – also nicht nur dann, wenn man krank ist und wieder gesund werden will; sondern auch dann, wenn man gesund ist und gesund bleiben möchte. So können Sie auch selber medizinische Dokumente im EPD speichern.

EPD heute und in Zukunft


Die Vorteile des eSANITA EPD heute und in Zukunft

Stand EPD in der Einführungsphase

Der Verein eSANITA ist als Anbieter des EPD gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) seit Dezember 2020 zertifiziert. Ab sofort kann die Bevölkerung in der Deutschschweiz in ausgewählten Poststellen und – als Patienten*innen – in Spitälern und Kliniken kostenlos ein persönliches EPD eröffnen.

Wichtig: Welche Verbreitung und Inhalte hat das persönliche EPD heute?

Das EPD wächst Schritt für Schritt. In einer ersten Phase sind die Spitäler und Kliniken sowie Alters- und Pflegeheime vom Bund gesetzlich verpflichtet, am EPD teilzunehmen. Diese stellen Kopien der relevanten medizinischen Übertritts- und Austrittsdokumente ab diesem Zeitpunkt in das EPD (nicht rückwirkend). Damit hat der/die Patient*in nach der medizinischen Behandlung Einsicht in die persönlichen medizinischen Berichte.

Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Zeitpunkt die Hausärzte*innen, Apotheken, Therapeuten*innen etc. gesetzlich noch nicht am EPD teilnehmen und somit keine medizinischen Dokumente im EPD ablegen. Natürlich können Sie diese verlangen und selber in Ihrem persönlichen EPD speichern.

Das EPD steht unter dem Schutz des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG)

Häufige Fragen


Ihre Fragen zum elektronischen Patientendossier

Das elektronische Patientendossier (EPD) wird schrittweise in verschiedenen Regionen der Schweiz eingeführt. eHealth Suisse – die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen – hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das EPD zusammengefasst.

Informationen für Gesundheitsfachpersonen


Das elektronische Patientendossier und der Nutzen für Gesundheitsfachpersonen

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Bestandteil zur Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen – inklusive Bevölkerung – in ein gemeinsames, zukunftsgerichtetes Gesundheits-Netzwerk.

Der Nutzen des EPD für die Gesundheitsfachpersonen ist indirekt:

  • Schnellerer Zugriff auf behandlungsrelevante Daten und Dokumente der Patienten und Patientinnen ohne Umwege
  • Prozessoptimierung, Behandlungseffizienz und einfachere Koordination mit anderen Gesundheitsfachpersonen
  • Stärkerer Einbezug der Patienten in die Behandlung und gesteigerte Therapietreue

Das EPD schafft einen schweizweit technisch standardisierten und organisatorisch anerkannten Vertrauensraum für die Gesundheitsdaten der Bevölkerung.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschränkt sich allerdings nicht auf das EPD. Die Gesundheitsfachpersonen sind zusätzlich insbesondere auf digitalisierte Kommunikationsprozesse unter Fachleuten angewiesen – auf sogenannte «eHealth Services» oder «B2B-Services».

Der Verein eSANITA stellt deshalb interessierten Gesundheitsfachpersonen und -institutionen spezifische «B2B-Services» wie beispielsweise den eBerichtsaustausch für den digitalen Austausch mit vor- und nachgelagerten Behandlungspartnern zur Verfügung. In diesem Zusammenhang werden die übermittelten behandlungsrelevanten medizinischen Daten und Informationen gleichzeitig automatisiert und gesetzeskonform im EPD abgelegt.

Dieser sogenannte «duale Ansatz» hat wesentliche Vorteile:

  • für die stationären Leistungserbringer, die ihre Kommunikationsprozesse digitalisieren möchten und am gesamtschweizerischen System des EPD teilnehmen müssen,
  • für die ambulanten Leistungserbringer, die ihre Kommunikationsprozesse digitalisieren möchten und am gesamtschweizerischen System des EPD nicht teilnehmen müssen,
  • und für die Bevölkerung, welche von diesem Ansatz profitiert, weil in ihrem EPD die richtigen Gesundheitsinformationen automatisch im richtigen Moment zur Hand sind – zuverlässig, sicher, aktuell.

EPD-Helpdesk und Infoline


EPD-Helpdesk und Infoline

EPD-Helpdesk und Bedienungsanleitungen

Für die Anwendung Ihres persönlichen EPD steht Ihnen eine Bedienungsanleitung «EPD Patienten-Portal – Anwendungsdokumentation» auf unserer Webseite zur Verfügung.

Bei technischen Fragen zu Ihrem persönlichen EPD steht Ihnen der EPD-Helpdesk der Region Südost, welcher von der Post CH AG betreut wird, zur Verfügung.

Telefon
0800 88 55 00
(betreut durch die Post CH AG)
Gratisnummer aus dem Schweizer Festnetz.

Helpdesk-Zeiten
Montag – Freitag, 07.00 – 19.00 Uhr
Samstag, 07.30 – 13.00 Uhr

E-Mail
support.esanita@post.ch

Sprachunterstützung
Deutsch, Italienisch, Französisch

Fragen zum Inhalt Ihres persönlichen EPD

Bei Fragen zum Inhalt der medizinischen Dokumente in Ihrem persönlichen EPD wenden Sie sich bitte direkt an die Sie behandelnde Gesundheitsfachperson im Spital oder in der Klinik, welche die Dokumente in Ihrem EPD gespeichert hat (wie beispielsweise Spitalarzt).

Die Spitäler und Kliniken sind gemäss Bund gesetzlich verpflichtet, die relevanten medizinischen Überweisungs-/Austrittsdokumente Ihrer Behandlung (z.B. Austritts- und Operationsbericht, Laborbefund etc.), die sie anderen externen Gesundheitsfachpersonen zukommen lassen (z.B. Hausarzt), in Ihrem EPD zu speichern.

Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Zeitpunkt die Hausärzte*innen, Apotheken, Therapeuten*innen etc. gesetzlich jedoch noch nicht am EPD teilnehmen und somit keine medizinischen Dokumente im EPD ablegen. Natürlich können Sie diese verlangen und selber in Ihrem persönlichen EPD speichern.

Wichtig: die eSANITA EPD-Auskunftsstelle hat gesetzlich kein Einsichtsrecht in Ihr persönliches EPD.

Support für EPD-Identität MyTrustID

Fragen und Antworten zu Ihrer MyTrustID finden Sie in den FAQs von MyTrustID.

Bei einem Wechsel Ihres Mobiltelefons müssen Sie sich zuerst mit Ihrem bisherigen Gerät bei Ihrem MyTrustID-Konto anmelden, um Ihre MyTrustID auf Ihr neues Mobiltelefon zu übertragen. Beachten Sie dazu die Anleitung von MyTrustID.

Bei Defekt oder Verlust Ihres Mobiltelefons wenden Sie sich direkt an den Support von MyTrustID.

EPD-Auskunftsstelle für die Wohnbevölkerung

Generelle Fragen und Antworten rund um das eSANITA EPD finden Sie in den FAQs auf unserer Webseite.

Allgemeine Informationen zum EPD erhalten Sie per E-Mail, Telefon oder während einem persönlichen Termin.

Telefonische Auskunft
zu allgemeinen Fragen rund um das EPD in der Südostschweiz

Mittwoch, 13.30 – 17.00 Uhr

Telefon 081 354 00 12

 

Terminvereinbarung
Die eSANITA EPD-Auskunftsstelle informiert Sie auch am Schalter 3 der Patientenaufnahme im Kantonsspital Graubünden in Chur jeweils am Donnerstag von 13.30 – 17.00 Uhr*.

*Bitte reservieren Sie im Voraus telefonisch einen Termin – beachten Sie dazu die Zeiten unserer telefonischen Auskunft.