Änderung an Ihrem bestehenden, persönlichen EPD

Sie möchten die Einstellungen ändern oder den EPD-Anbieter wechseln? Das müssen Sie dazu wissen.

Stellvertretende Person hinzufügen

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Stellvertretende Person entfernen

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(Re-)Aktivierung eines EPD-Benutzerkontos für den/die Inhaber*in eines EPD

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EPD-Anbieter wechseln

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Änderungen eines/einer EPD-Inhabers*/in ab 12 Jahren

Mit 12 Jahren hast Du die Möglichkeit, den Zugriff auf Dein bestehendes, persönliches EPD zu beantragen, es zu löschen oder eine weitere EPD-Stellvertretung hinzuzufügen.

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Änderungen eines/einer EPD-Inhabers*in ab 16 Jahren

Mit 16 Jahren hast Du die Möglichkeit, den Zugriff auf Dein bestehendes, persönliches EPD zu beantragen, Dein EPD zu löschen oder EPD-Stellvertretungen hinzuzufügen oder auch zu entfernen.

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Übernahme einer Vormundschaft

Sie übernehmen eine Vormundschaft für eine nicht urteilsfähige Person. So erhalten Sie den Zugriff auf das EPD als stellvertretende Person.

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Ende einer Vormundschaft

Ihre Vormundschaft wird aufgehoben. Nun haben Sie die Möglichkeit, den Zugriff auf Ihr bestehendes EPD zu erhalten, Ihr EPD zu löschen oder stellvertretende Personen zu entfernen oder hinzuzufügen.

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EPD-Stellvertretung hinzufügen


EPD-Stellvertretung hinzufügen

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Es gibt Situationen, in denen Sie eine EPD-Stellvertretung benötigen, die sich um Ihr persönliches EPD kümmert. Für Kinder unter 16 Jahren oder urteilsunfähige Personen (Beistandschaft) muss zwingend eine EPD-Stellvertretung durch die gesetzliche Vertretung beantragt werden.

Die EPD-Stellvertretung kann nur für ein bereits existierendes EPD beantragt werden. Dies kann jedoch gleichzeitig mit dem Antrag zur Eröffnung eines neuen EPD bei der EPD-Eröffnungsstelle erfolgen (z.B. Eltern beantragen die Stellvertretung für das zu eröffnende EPD ihres Kindes).

Art der EPD-Stellvertretung

  • EPD-Stellvertretung durch den/die EPD-Inhaber*in frei wählbare Drittperson (Mindestalter 16 Jahre)
  • EPD-Stellvertretung minderjähriger Kinder bis 16 Jahre
  • EPD-Stellvertretung für Personen unter Beistandschaft ab 16 Jahren (gemäss Art. 393 ff ZGB)

Rechte und Pflichten als EPD-Stellvertreter*in

Als EPD-Stellvertreter*in des/der EPD-Inhabers*in haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die von Ihnen vertretene Person. Sie können insbesondere:

  • Behandlungsrelevante Dokumente im EPD des/der EPD-Inhabers*in uneingeschränkt einsehen, speichern und löschen sowie Zugriffsrechte in den drei Vertraulichkeitsstufen «normal zugänglich», «eingeschränkt zugänglich» und «geheim» vergeben.
  • Am EPD teilnehmende Gesundheitsfachpersonen, -gruppen und Gesundheitsinstitutionen berechtigen, auf die Dokumente im EPD des/der EPD-Inhabers*in zuzugreifen.
  • Das EPD jederzeit widerrufen und auflösen.

Für die Registration zuhause benötigen Sie:

  • PC/Laptop/Tablet – der Registrationsprozess ist mit einem PC/Laptop/Tablet durchzuführen, da das Mobiltelefon für den Bestätigungsprozess zusätzlich benötigt wird.
  • Drucker – der ausgefüllte Antrag zur EPD-Eröffnung ist auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.
  • Mobiltelefon – mit Android (min. Version 6.0) oder iOS (min. Version 10) Betriebssystem für den Bestätigungsprozess.
    Beachten Sie bitte, dass Ihre zukünftige EPD-Identität mit dem verwendeten Mobiltelefongerät eindeutig verknüpft ist.
  • Persönliche E-Mail-Adresse – (eine E-Mail-Adresse kann nur einer EPD resp. EPD-Stellvertretung zugeordnet werden).

Nachweis AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer):

  • Schweizerische Krankenversicherungskarte (Krankenkassenkarte) ODER
  • AHV-Ausweis  (Sozialversicherungsausweis)

Nachweis der Personendaten:

  • Schweizer Identitätskarte (ID, Identitätskarte) ODER
  • Schweizer Pass ODER
  • Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige ODER
  • Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatenangehörige mit Bew. B, C, Ci, G oder L ODER
  • Ausländerausweise in Papierform (bis Juli 2021) oder für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende mit Bew. F, N, S oder ausländischer Pass (in Kombination mit gültiger Aufenthaltsbewilligung) – Diese Ausweise benötigen ein zusätzliches ausländisches Passdokument zum Identitätsnachweis
    ODER
  • Andere Identitätskarten, welche durch das EDA ausgestellt wurden (eine Eröffnung eines EPD auf Basis dieser Ausweise ist nur durch die Geschäftsstelle von eSANITA in Chur möglich)

Nachweis der gesetzlichen Vertretung:

  • Im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts ist für die nicht an der EPD-Eröffnungsstelle anwesende Person der Original-Ausweis oder eine handschriftlich unterzeichnete Ausweiskopie mitzubringen (Unterschrift ersichtlich).
  • Familienausweis für verheiratete Paare, Vaterschaftsanerkennung oder Ausweis über den registrierten Familienstand bei nicht verheirateten Paaren (Sie erhalten diese Ausweise auf dem Zivilstandsamt Ihres Heimatortes).
  • Rechtsgültiges Trennungsurteil / Scheidungsurkunde zur Belegung des Sorgerechts
  • Beistandsurkunde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

EPD-Identität (MyTrustID) für die EPD-Stellvertretung:

  • Sie besitzen bereits eine EPD-Identität (MyTrustID)
    Falls Sie bereits ein eigenes EPD mit einer MyTrustID besitzen oder bereits für eine andere Person die EPD-Stellvertretung wahrnehmen und somit eine MyTrustID besitzen, können Sie diesen Schritt überspringen. Sie können Ihre persönliche EPD-Identität (MyTrustID) auch für die EPD-Stellvertretung des Kindes oder einer Drittperson verwenden.
  • Sie besitzen noch keine EPD-Identität (MyTrustID)
    Wenn Sie noch kein EPD besitzen oder beantragt haben, führen Sie die «Online-Registration zur Eröffnung einer EPD-Identität (MyTrustID)» aus.

Online-Registration zur Eröffnung einer EPD-Identität (MyTrustID)
Beachten Sie bitte, dass mit dieser EPD-Identität (MyTrustID) Ihr verwendetes Mobiltelefongerät zu einem digitalen Ausweis für das EPD wird, welches zusammen mit Ihrem persönlichen MyTrustID-Passwort mit grösster Sorgfalt zu behandeln ist (Verlust/defektes Gerät).

Erfassen Sie Ihre Personendaten gemäss Ihren Ausweisdokumenten – achten Sie darauf, dass die Daten genau übereinstimmen müssen.

Rufen Sie dazu den untenstehenden Link auf und führen Sie die folgenden Schritte durch:
Online-Registration der EPD-Identität (MyTrustID)

  1. Laden Sie die MyTrustID-Authentifizierungsapp auf Ihr Smartphone, entweder für den AppStore/PlayStore oder den QR-Code auf der verlinkten Seite.
  2. Erstellen Sie ein Konto bei MyTrustID mit Ihren persönlichen Daten gemäss Ihrem gewählten Ausweisdokument.
  3. Sie erhalten nun ein E-Mail von noreply@trustid.ch mit einem Bestätigungslink.
    Dieser ist nur eine Stunde gültig.
    Öffnen Sie diesen um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen im Internet-Browser.
  4. Sie haben nun auch ein SMS auf die angegebene Mobiltelefonnummer erhalten.
    Geben Sie den Code im Internet-Browser ein und definieren Sie ein sicheres Passwort. Dies wird zukünftig Ihr persönliches Passwort für den EPD-Zugang sein.
  5. Sie erhalten nach der Definition des Passworts einen QR-Code im Internet-Browser.
    Öffnen Sie nun die MyTrustID-App auf Ihrem Smartphone.
    Klicken Sie auf das Plus-Zeichen (+) oben rechts und scannen Sie diesen QR-Code.
  6. Ihr Mobiltelefon ist nun mit den EPD-Zugangsinformationen verbunden. Sie haben nun eine MyTrustID-Kennungsnummer erhalten. Drucken Sie diese aus.
    Wichtig: Den Punkt «Videoidentifizierung starten» müssen Sie nicht durchführen, da dies mit Ihrem persönlichen Besuch bei der EPD-Eröffnungsstelle erledigt wird.

Support für EPD-Identität MyTrustID

Bei technischen Fragen zu Ihrer EPD-Identität MyTrustID beachten Sie die FAQ von MyTrustID.

Bei einem Wechsel Ihres Mobiltelefons müssen Sie sich zuerst mit Ihrem bisherigen Gerät bei Ihrem MyTrustID-Konto anmelden, um Ihre MyTrustID auf Ihr neues Mobiltelefon zu übertragen. Beachten Sie dazu die Anleitung von MyTrustID.

Bei Defekt oder Verlust Ihres Mobiltelefons wenden Sie sich direkt an den Support von MyTrustID.

Antrag EPD-Stellvertretung

Um die EPD-Stellvertretung für ein EPD einrichten zu lassen, müssen Sie den Antrag «Antrag zur EPD-Stellvertretung» ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass die Personendaten wiederum mit den Ausweisdaten übereinstimmen.

Sofern Sie dafür eine neue EPD-Identität (MyTrustID) online registriert haben, welche noch nicht von einer offiziellen EPD-Eröffnungsstelle verifiziert wurde, müssen Sie die 8-stellige MyTrustID-Kennungsnummer ebenfalls im Formular angeben. Sie finden diese 8-stellige Kennungsnummer auch in Ihrer MyTrustID-App auf Ihrem Mobiltelefon.

Kreuzen Sie im Formular die Art der EPD-Stellvertretung an:

  • EPD-Stellvertretung durch den/die EPD-Inhaber*in frei wählbare Drittperson (Mindestalter 16 Jahre)
  • EPD-Stellvertretung minderjähriger Kinder bis 16 Jahre
  • EPD-Stellvertretung für Personen unter Beistandschaft ab 16 Jahren (gemäss Art. 393 ff ZGB)

Sie können dies bereits vorgängig im Formular tun oder dies nach dem Ausdruck auf Papier direkt von Hand ausfüllen.

Aus gesetzlichen Gründen müssen die Unterschriften von Ihnen als EPD-Stellvertreter*in sowie des/der EPD-Inhabers*in beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung (Eltern/Beistand) auf dem Papierformular handschriftlich erfolgen.

Im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgerechtsinhabenden notwendig.

Falls mehrere Personen für die EPD-Stellvertretung vorgesehen sind, ist für jede Person ein «Antrag zur EPD-Stellvertretung» auszufüllen. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall für jede/n EPD-Stellvertreter*in eine eigene MyTrustID benötigt wird.

Je nachdem, ob der/die EPD-Inhaber*in in stationärer Behandlung ist oder nicht, stehen ihm/ihr unterschiedliche EPD-Eröffnungsstellen zur Verfügung:

  • Als stationäre/r Patient*in in einem Spital oder in einer Klinik in der Ostschweiz wenden Sie sich an die EPD-Eröffnungsstelle vor Ort.
  • Der Wohnbevölkerung stehen ausgewählte Poststellen in der Ostschweiz zur Verfügung.

Nehmen Sie folgende Unterlagen und Nachweise mit:

  • Vollständig ausgefüllter und handschriftlich unterzeichneter «Antrag zur EPD-Stellvertretung»
  • Ihr Mobiltelefon mit der EPD-Authentifizierungs-App (MyTrustID)
  • Krankenkassenkarte oder AHV-Ausweis (Sozialversicherungsausweis)
  • Gültige amtliche Original-Ausweise (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) des Kindes sowie von Ihnen als gesetzlicher Vertretung (Eltern/Beistand).
  • Im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts ist für die nicht an der EPD-Eröffnungsstelle anwesende Person der Original-Ausweis oder eine handschriftlich unterzeichnete Ausweiskopie mitzubringen (Unterschrift ersichtlich).
  • Nachweis des Vertretungsverhältnisses, wie beispielsweise:
    • Familienausweis für verheiratete Paare, Vaterschaftsanerkennung oder Ausweis über den registrierten Familienstand bei nicht verheirateten Paaren (Sie erhalten diese Ausweise auf dem Zivilstandsamt Ihres Heimatortes).
    • Rechtsgültiges Trennungsurteil/Scheidungsurkunde zur Belegung des Sorgerechts
    • Beistandsurkunde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die EPD-Eröffnungsstelle prüft Ihre Angaben und richtet die EPD-Stellvertretung für Sie ein.

Dies dauert ungefähr 10 bis 15 Minuten.

Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)

Anschliessend erhalten Sie eine Anleitung mit den initialen Zugangsinformationen, die Sie zuhause mit der persönlichen EPD-Identität (MyTrustID) einmalig verknüpfen:

  • Wenn Sie als EPD-Stellvertreter bereits ein EPD besitzen, werden Sie nach dem Einloggen oben rechts im Profil sowohl Ihr eigenes EPD als auch das EPD, welches Sie als EPD-Stellvertretung verwalten, auswählen können. (Wie das genau geht, sehen Sie auch in der «EPD Patienten-Portal – Anwendungsdokumentation».)
  • Somit haben Sie bereits Zugriff auf die Daten und erhalten keinen weiteren EPD-Zugang.
  • Sofern Sie selber noch kein eigenes persönliches EPD besitzen, erhalten Sie eine Anleitung mit den initialen Zugangsinformationen zum EPD des/der EPD-Inhabers*in, die Sie zuhause mit Ihrer persönlichen EPD-Identität (MyTrustID) einmalig verknüpfen.

Zugang zum eSANITA EPD-Portal

  • Wenn Sie als EPD-Stellvertreter*in bereits ein eigenes EPD besitzen, werden Sie nach dem Einloggen oben rechts im Profil sowohl Ihr eigenes EPD auch das EPD, welches Sie nun als EPD-Stellvertreter*in verwalten, auswählen können.
  • Somit haben Sie bereits Zugriff auf die Daten.
  • Sofern Sie selber noch kein eigenes persönliches EPD besitzen, haben Sie bei der Eröffnungsstelle eine Anleitung mit den initialen Zugangsinformationen mit Benutzername und Passwort zum EPD des/der EPD-Inhabers*in erhalten, die Sie zuhause mit Ihrer persönlichen EPD-Identität (MyTrustID) einmalig verknüpfen.

Verbinden Sie Ihre MyTrustID mit dem eSANITA EPD-Portal in drei einfachen Schritten.

Führen Sie diese Schritte bitte innerhalb von 10 Tagen durch. (Falls Sie diese Frist verpasst haben, müssen Sie Ihr EPD-Benutzerkonto reaktivieren. Antrag zur (Re-)Aktivierung eines EPD-Benutzerkontos (Formular 13115))

Videoanleitung

Nehmen Sie die in der EPD-Eröffnungsstelle erhaltene Anleitung «Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)» zur Hand:

Schritt 1:

  • Gehen Sie auf das EPD-Portal von eSANITA.
  • Wählen Sie «Benutzername und Passwort» als «Zugangsmethode» und geben Sie die auf der Anleitung «Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)» erhaltenen temporären Zugangsdaten ein.

 

Schritt 2

  • Wählen Sie in der Menü-Liste «MyTrustID» aus und klicken Sie auf «Weiter». Wählen Sie dann «Patient» aus. Geben Sie jetzt Ihre persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und vertrauliches Passwort) ein, die Sie vorgängig selber bei der Registration Ihrer MyTrustID festgelegt haben. Quittieren Sie anschliessend die MyTrustID-Meldung auf Ihrem Smartphone (Faktor 2 Authentifizierung).

 

Schritt 3

  • Ab jetzt können Sie sich immer mit Ihrer persönlichen MyTrustID in Ihrem persönlichen EPD
    anmelden (Faktor 2 Authentifizierung).

Nutzen Sie das EPD sinnvoll

Damit Sie das persönliche EPD sinnvoll nutzen können, sollten Sie gleich die folgenden Schritte durchführen:

Überprüfen Sie die persönlichen Daten unter «Persönliche Einstellungen»
Das persönliches EPD wurde mit grösster Sorgfalt erstellt. Überprüfen Sie bitte trotzdem kurz die persönlichen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Einige Angaben können Sie auch selber im EPD-Portal anpassen.

Benachrichtigungen einstellen unter «Persönliche Einstellungen»
Möchten Sie automatisch benachrichtigt werden, wenn eine Gesundheitsfachperson per Notfallzugriff auf das persönliche EPD zugreift? Oder möchten Sie eine Nachricht erhalten, wenn eine neue Gesundheitsfachperson in eine von Ihnen bereits berechtigte Gesundheitsinstitution eintritt? Konfigurieren Sie dies über den Menüpunkt «Einstellungen/Benachrichtigungen», damit Sie per E-Mail und/oder SMS benachrichtigt werden.

Erteilen Sie die «Zugriffsrechte» für die behandelnden Gesundheitsinstitutionen oder -fachpersonen:
Damit das EPD von Nutzen ist, sollten Sie den
Gesundheitsinstitutionen und -fachpersonen Zugriff auf das persönliche EPD ermöglichen, wobei im eSANITA EPD-Portal nur die aktuell am EPD teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen angezeigt werden.

Wichtig: Erteilen Sie die Zugriffsberechtigungen rechtzeitig, beispielsweise vor einem Spitaleintritt, damit die berechtigten Gesundheitsfachpersonen die von Ihnen freigegebenen Dokumente im persönlichen EPD abrufen können! Dies können Sie über die folgende Bildschirmansicht tun:

 

Speichern Sie die persönlichen medizinischen Dokumente im EPD:
Ab jetzt ist das persönliche EPD bereit, damit die am EPD teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen die behandlungsrelevanten medizinischen Daten in Ihrem persönlichen EPD zur Verfügung stellen. Haben Sie noch ältere
medizinische Dokumente bei sich zu Hause, wie beispielsweise Arztberichte, Pflegeverordnungen oder aktuelle Medikamenten-Rezepte? Auch diese können Sie als PDF-Dokument in das persönliche EPD hochladen und speichern. Je mehr Gesundheitsinformationen in Ihrem persönlichen EPD abgelegt sind, desto mehr hilft dies den Gesundheitsfachpersonen bei Ihrer nächsten medizinischen Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass diese Ablage nur für gesundheitsbezogene Dokumente des/der EPD-Inhabers*in ist. Falls Sie für weitere Personen (z.B. Kinder, Eltern, Personen unter Beistandschaft oder eine andere Drittperson) medizinische Daten verwalten möchten, brauchen diese Personen ein eigenes EPD. Falls Sie selber noch keinen EPD-Zugang als EPD-Stellvertreter*in auf das gewünschte Dossier besitzen, können Sie die EPD-Stellvertretung beantragen. Folgen Sie dazu der Schritt-für-Schritt-Anleitung «Antrag EPD-Stellvertretung (Formular 13107)» auf unserer Webseite.
Die Nutzung eines EPD für die Ablage nicht medizinischer Daten ist untersagt und kann zu einer Sperrung des EPD führen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite in unseren FAQs. Bei technischen Fragen wenden Sie sich an den EPD-Helpdesk der Region Ost, der von der Post CH AG betreut wird.

EPD-Stellvertretung entfernen


EPD-Stellvertretung entfernen

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die EPD-Stellvertretung kann sowohl durch den/die EPD-Inhaber*in als auch durch den/die EPD-Stellvertreter*in selbst aufgelöst werden.

  • durch EPD-Inhaber*in, sofern diese/r das EPD selber verwalten darf (urteilsfähig ab 16 Jahren) oder die gesetzliche Vertretung
  • durch EPD-Stellvertreter*in selbst, sofern der/die EPD-Inhaber*in urteilsfähig und 16 Jahre alt ist oder eine weitere EPD-Stellvertretung im EPD eingetragen ist (bei Kindern unter 16 Jahren oder Personen unter Beistandschaft)

Für die Registration zuhause benötigen Sie:

  • Drucker – der ausgefüllte Antrag zur EPD-Eröffnung ist auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.

Nachweis der Personendaten:

  • Schweizer Identitätskarte (ID, Identitätskarte) ODER
  • Schweizer Pass ODER
  • Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige ODER
  • Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatenangehörige mit Bew. B, C, Ci, G oder L ODER
  • Ausländerausweise in Papierform (bis Juli 2021) oder für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende mit Bew. F, N, S ODER
  • ausländischer Pass (in Kombination mit gültiger Aufenthaltsbewilligung) – Diese Ausweise benötigen ein zusätzliches ausländisches Passdokument zum Identitätsnachweis
    ODER
  • Andere Identitätskarten, welche durch das EDA ausgestellt wurden (eine Löschung eines EPD auf Basis dieser Ausweise ist nur durch die Geschäftsstelle von eSANITA in Chur möglich)

Nachweis der gesetzlichen Vertretung, falls erforderlich:

  • Gesetzliche Vertretung oder vertretungsberechtigte Person 
    • Für urteilsfähige Personen bis 16 Jahre: Im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgerechtsinhabenden notwendig. Hat eine sorgeberechtigte Person einen anderen Wohnsitz, muss zwingend auch deren schriftliches Einverständnis vorliegen, um ein EPD widerrufen zu können.
    • Im Rahmen einer Beistandschaft gem. Art. 393 ff ZGB.
    • Andere rechtsgültige Bevollmächtigung
  • Vertretungsverhältnis belegen
    • Familienausweis für verheiratete Paare, Vaterschaftsanerkennung oder Ausweis über den registrierten Familienstand bei nicht verheirateten Paaren (Sie erhalten diese Ausweise auf dem Zivilstandsamt Ihres Heimatortes).
    • Rechtsgültiges Trennungsurteil/Scheidungsurkunde zur Belegung des Sorgerechts.
    • Beistandsurkunde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Füllen Sie nun die Personendaten so wie sie auf dem/den Ausweis-Dokument/en stehen, auf dem Antrag zur EPD-Aufhebung aus.

Sie können dies bereits vorgängig im Formular am Computer tun oder dies nach dem Ausdruck auf Papier direkt von Hand ausfüllen.

Aus gesetzlichen Gründen muss die Unterschrift von Ihnen als EPD-Inhaber*in oder als EPD-Stellvertreter*in sowie, falls erforderlich, die der gesetzlichen Vertretung (Eltern/Beistand) auf dem Papierformular handschriftlich erfolgen.

Je nachdem, ob Sie in stationärer Behandlung sind oder nicht, stehen Ihnen unterschiedliche EPD-Eröffnungsstellen zur Verfügung:

  • Als stationäre/r Patient*in in einem Spital oder in einer Klinik in der Ostschweiz wenden Sie sich an die EPD-Eröffnungsstelle vor Ort.
  • Der Wohnbevölkerung stehen ausgewählte Poststellen in der Ostschweiz zur Verfügung.

Nachweise und Unterlagen:
Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren, bitte nehmen Sie jedoch folgendes Formular respektive die Nachweise mit:

  • Diesen Antrag zur Löschung einer EPD-Stellvertretung – korrekt ausgefüllt und handschriftlich
  • Gültiger amtlicher Original-Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) des/der EPD-Inhabers*in (bzw. der gesetzlichen Vertretung) oder des/der EPD-Stellvertreters*in
  • Im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts ist für die nicht an der EPD-Eröffnungsstelle anwesende Person der Original-Ausweis oder eine handschriftlich unterzeichnete Ausweiskopie mitzubringen (Unterschrift ersichtlich).
  • Nachweis des Vertretungsverhältnisses, wie beispielsweise:
    • Familienausweis für verheiratete Paare, Vaterschaftsanerkennung oder Ausweis über den registrierten Familienstand bei nicht verheirateten Paaren (Sie erhalten diese Ausweise auf dem Zivilstandsamt Ihres Heimatortes).
    • Rechtsgültiges Trennungsurteil/Scheidungsurkunde zur Belegung des Sorgerechts
    • Beistandsurkunde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die EPD-Eröffnungsstelle prüft Ihre Angaben und löscht die EPD-Stellvertretung.

Dies dauert ungefähr 5 Minuten.

Zugriff auf EPD erhalten


Zugriff auf EPD erhalten

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sollten Sie bereits ein eigenes EPD besitzen, jedoch keinen Zugang dazu haben, können Sie über untenstehende Schritte einen neuen Zugang beantragen.

Bitte beachten Sie: Das EPD-Benutzerkonto eines/einer EPD-Inhabers*in, welches ausschliesslich durch eine/n EPD-Stellvertreter*in ohne eigenes EPD verwaltet wird, kann nur über den «Antrag zur EPD-Stellvertretung» reaktiviert werden (z.B. EPD von Kindern unter 12 Jahren oder Personen unter Beistandschaft).

Für die Registration zuhause benötigen Sie:

  • PC/Laptop/Tablet – der Registrationsprozess ist mit einem PC/Laptop/Tablet durchzuführen, da das Mobiltelefon für den Bestätigungsprozess zusätzlich benötigt wird.
  • Drucker – der ausgefüllte Antrag zur EPD-Eröffnung ist auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.
  • Mobiltelefon – mit Android (min. Version 6.0) oder iOS (min. Version 10) Betriebssystem für den Bestätigungsprozess.
    Beachten Sie bitte, dass Ihre zukünftige EPD-Identität mit dem verwendeten Mobiltelefongerät eindeutig verknüpft ist.
  • Persönliche E-Mail-Adresse – es ist eine eindeutige, persönliche E-Mail-Adresse erforderlich.

Nachweis AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer):

  • Schweizerische Krankenversicherungskarte (Krankenkassenkarte) ODER
  • AHV-Ausweis (Sozialversicherungsausweis)

Nachweis der Personendaten:

  • Schweizer Identitätskarte (ID, Identitätskarte) ODER
  • Schweizer Pass ODER
  • Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige ODER
  • Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatenangehörige mit Bew. B, C, Ci, G oder L ODER
  • Ausländerausweise in Papierform (bis Juli 2021) oder für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende mit Bew. F, N, S ODER
  • ausländischer Pass (in Kombination mit gültiger Aufenthaltsbewilligung) – Diese Ausweise benötigen ein zusätzliches ausländisches Passdokument zum Identitätsnachweis
    ODER
  • Andere Identitätskarten, welche durch das EDA ausgestellt wurden (eine Eröffnung eines EPD auf Basis dieser Ausweise ist nur durch die Geschäftsstelle von eSANITA in Chur möglich)

Beachten Sie bitte, dass mit dieser EPD-Identität (MyTrustID) Ihr verwendetes Mobiltelefongerät zu einem digitalen Ausweis für das EPD wird, welches zusammen mit Ihrem persönlichen MyTrustID-Passwort mit grösster Sorgfalt zu behandeln ist (Verlust/defektes Gerät).

Erfassen Sie Ihre Personendaten gemäss Ihren Ausweisdokumenten – achten Sie darauf, dass die Daten genau übereinstimmen müssen.

Rufen Sie dazu den untenstehenden Link auf und führen Sie die folgenden Schritte durch:
Online-Registration der EPD-Identität (MyTrustID)

  1. Laden Sie die MyTrustID-Authentifizierungsapp auf Ihr Smartphone, entweder für den AppStore/PlayStore oder den QR-Code auf der verlinkten Seite.
  2. Erstellen Sie ein Konto bei MyTrustID mit Ihren persönlichen Daten gemäss Ihrem gewählten Ausweisdokument.
  3. Sie erhalten nun ein E-Mail von noreply@trustid.ch mit einem Bestätigungslink.
    Dieser ist nur eine Stunde gültig.
    Öffnen Sie diesen um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen im Internet-Browser.
  4. Sie haben nun auch ein SMS auf die angegebene Mobiltelefonnummer erhalten.
    Geben Sie den Code im Internet-Browser ein und definieren Sie ein sicheres Passwort. Dies wird zukünftig Ihr persönliches Passwort für den EPD-Zugang sein.
  5. Sie erhalten nach der Definition des Passworts einen QR-Code im Internet-Browser.
    Öffnen Sie nun die MyTrustID-App auf Ihrem Smartphone.
    Klicken Sie auf das Plus-Zeichen (+) oben rechts und scannen Sie diesen QR-Code.
  6. Ihr Mobiltelefon ist nun mit den EPD-Zugangsinformationen verbunden. Sie haben nun eine MyTrustID-Kennungsnummer erhalten. Drucken Sie diese aus.
    Wichtig: Den Punkt «Videoidentifizierung starten» müssen Sie nicht durchführen, da dies mit Ihrem persönlichen Besuch bei der EPD-Eröffnungsstelle erledigt wird.

Support für EPD-Identität MyTrustID

Bei technischen Fragen zu Ihrer EPD-Identität (MyTrustID) beachten Sie die FAQ von MyTrustID.

Bei einem Wechsel Ihres Mobiltelefons müssen Sie sich zuerst mit Ihrem bisherigen Gerät bei Ihrem MyTrustID-Konto anmelden, um Ihre MyTrustID auf Ihr neues Mobiltelefon zu übertragen. Beachten Sie dazu die Anleitung von MyTrustID.

Bei Defekt oder Verlust Ihres Mobiltelefons wenden Sie sich direkt an den Support von MyTrustID.

 

Füllen Sie nun die Personendaten – so wie sie auf Ihrem Ausweis-Dokument stehen – auf dem Antrag zur (Re-)Aktivierung eines EPD-Benutzerkontos aus.

Tragen Sie die im vorherigen Schritt erhaltene MyTrustID-Kennungsnummer zusätzlich in das Formular ein. Sie finden diese 8-stellige Kennungsnummer auch in Ihrer MyTrustID-App auf Ihrem Mobiltelefon.

Sie können dies bereits vorgängig im Formular am Computer tun oder dies nach dem Ausdruck auf dem Papier direkt von Hand ausfüllen.

Aus gesetzlichen Gründen muss die Unterschrift auf dem Papierformular handschriftlich erfolgen.

Je nachdem, ob Sie in stationärer Behandlung sind oder nicht, stehen Ihnen unterschiedliche EPD-Eröffnungsstellen zur Verfügung:

  • Als stationäre/r Patient*in in einem Spital oder in einer Klinik in der Ostschweiz wenden Sie sich an die EPD-Eröffnungsstelle vor Ort.
  • Der Wohnbevölkerung stehen ausgewählte Poststellen in der Ostschweiz zur Verfügung.

Nehmen Sie folgende Unterlagen und Nachweise mit:

  • Vollständig ausgefüllter und handschriftlich unterzeichneter Antrag zur EPD-Eröffnung
  • Ihr Mobiltelefon mit der EPD-Authentifizierungs-App (MyTrustID)
  • Krankenkassenkarte oder AHV-Ausweis (Sozialversicherungsausweis)
  • Gültiger amtlicher Original-Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

Die EPD-Eröffnungsstelle prüft Ihre Angaben und eröffnet Ihr persönliches EPD. Dies dauert ungefähr 5 bis 10 Minuten.

Anschliessend erhalten Sie eine Anleitung mit Ihren initialen Zugangsinformationen, die Sie zuhause mir Ihrer persönlichen EPD-Identität (MyTrustID) einmalig verknüpfen.

Sie haben nun die erstmaligen Zugangsinformationen mit Benutzername und Passwort für den EPD-Zugang erhalten.

Verbinden Sie Ihre MyTrustID mit dem eSANITA EPD-Portal in drei einfachen Schritten.

Führen Sie diese Schritte bitte innerhalb von 10 Tagen durch.

Videoanleitung

Nehmen Sie die in der EPD-Eröffnungsstelle erhaltene Anleitung «Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)» zur Hand:

Schritt 1:

  • Gehen Sie auf das EPD-Portal von eSANITA.
  • Wählen Sie «Benutzername und Passwort» als «Zugangsmethode» und geben Sie die auf der Anleitung «Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)» erhaltenen temporären Zugangsdaten ein.

 

Schritt 2

  • Wählen Sie in der Menü-Liste «MyTrustID» aus und klicken Sie auf «Weiter». Wählen Sie dann «Patient» aus. Geben Sie jetzt Ihre persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und vertrauliches Passwort) ein, die Sie vorgängig selber bei der Registration Ihrer MyTrustID festgelegt haben. Quittieren Sie anschliessend die MyTrustID-Meldung auf Ihrem Smartphone (Faktor 2 Authentifizierung).

 

Schritt 3

    • Ab jetzt können Sie sich immer mit Ihrer persönlichen MyTrustID in Ihrem persönlichen EPD
      anmelden (Faktor 2 Authentifizierung).

Nutzen Sie das EPD sinnvoll

Damit Sie das persönliche EPD sinnvoll nutzen können, sollten Sie gleich die folgenden Schritte durchführen:

Überprüfen Sie die persönlichen Daten unter «Persönliche Einstellungen»
Das persönliches EPD wurde mit grösster Sorgfalt erstellt. Überprüfen Sie bitte trotzdem kurz die persönlichen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Einige Angaben können Sie auch selber im EPD-Portal anpassen.

Benachrichtigungen einstellen unter «Persönliche Einstellungen»
Möchten Sie automatisch benachrichtigt werden, wenn eine Gesundheitsfachperson per Notfallzugriff auf das persönliche EPD zugreift? Oder möchten Sie eine Nachricht erhalten, wenn eine neue Gesundheitsfachperson in eine von Ihnen bereits berechtigte Gesundheitsinstitution eintritt? Konfigurieren Sie dies über den Menüpunkt «Einstellungen/Benachrichtigungen», damit Sie per E-Mail und/oder SMS benachrichtigt werden.

Erteilen Sie die «Zugriffsrechte» für die behandelnden Gesundheitsinstitutionen oder -fachpersonen:
Damit das EPD von Nutzen ist, sollten Sie den
Gesundheitsinstitutionen und -fachpersonen Zugriff auf das persönliche EPD ermöglichen, wobei im eSANITA EPD-Portal nur die aktuell am EPD teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen angezeigt werden.

Wichtig: Erteilen Sie die Zugriffsberechtigungen rechtzeitig, beispielsweise vor einem Spitaleintritt, damit die berechtigten Gesundheitsfachpersonen, die von Ihnen freigegebenen Dokumente im persönlichen EPD abrufen können! Dies können Sie über die folgende Bildschirmansicht tun:

 

Speichern Sie die persönlichen medizinischen Dokumente im EPD:
Ab jetzt ist das persönliche EPD bereit, damit die am EPD teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen die behandlungsrelevanten medizinischen Daten in Ihrem persönlichen EPD zur Verfügung stellen. Haben Sie noch ältere
medizinische Dokumente bei sich zu Hause, wie beispielsweise Arztberichte, Pflegeverordnungen oder aktuelle Medikamenten-Rezepte? Auch diese können Sie als PDF-Dokument in das persönliche EPD hochladen und speichern. Je mehr Gesundheitsinformationen in Ihrem persönlichen EPD abgelegt sind, desto mehr hilft dies den Gesundheitsfachpersonen bei Ihrer nächsten medizinischen Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass diese Ablage nur für gesundheitsbezogene Dokumente des/der EPD-Inhaber*in ist. Falls Sie für weitere Personen (z.B. Kinder, Eltern, Personen unter Beistandschaft oder eine andere Drittperson) medizinische Daten verwalten möchten, brauchen diese Personen ein eigenes EPD. Falls Sie selber noch keinen EPD-Zugang als EPD-Stellvertreter*in auf das gewünschte Dossier besitzen, können Sie die EPD-Stellvertretung beantragen. Folgen Sie dazu der Schritt-für-Schritt-Anleitung «Antrag EPD-Stellvertretung (Formular 13107)» auf unserer Webseite.
Die Nutzung eines EPD für die Ablage nicht medizinischer Daten ist untersagt und kann zu einer Sperrung des EPD führen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite in unseren FAQ. Bei technischen Fragen wenden Sie sich an den EPD-Helpdesk der Region Ost, der von der Post CH AG betreut wird.

EPD-Anbieter wechseln


EPD-Anbieter wechseln

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Besitzen Sie bereits ein EPD bei einer anderen Stammgemeinschaft und möchten zur Stamgemeinschaft eSANITA wechseln?

Beim Wechsel der EPD-Stammgemeinschaft geht es darum, den EPD-Portalzugang eines/einer bestehenden EPD-Inhabers*in von der bisherigen EPD-Stammgemeinschaft in die neue EPD-Stammgemeinschaft eSANITA zu transferieren.

Möchten Sie von der bisherigen EPD-Stammgemeinschaft eSANITA zu einer anderen EPD-Stammgemeinschaft wechseln, müssen Sie sich an die neue Stammgemeinschaft wenden.

Wichtige Hinweise:

  • Diese Einwilligungserklärung zur Führung des elektronischen Patientendossiers (EPD) durch die EPD-Stammgemeinschaft eSANITA tritt erst ab dem Zeitpunkt in Kraft, wenn der Zugriff auf das EPD durch die EPD-Stammgemeinschaft eSANITA freigeschaltet wurde.
  • Zwischen dem Wechsel von der bisherigen EPD-Stammgemeinschaft (Herkunfts-STG) in die neue EPD-Stammgemeinschaft eSANITA (Ziel-STG) können weder der/die EPD-Inhaber*in noch die bisher berechtigten Gesundheitsfachpersonen medizinische Dokumente in das EPD speichern oder darin abrufen. Der Wechsel und die damit verbundenen Einschränkungen dauern rund 10 Arbeitstage.
  • Für den Übertrag (Export/Import) ist der/die EPD-Inhaber*in selbst verantwortlich. Dies gilt für die selber in das EPD hochgeladenen Dokumen­te sowie für die von den Gesundheitsfachpersonen im bisherigen EPD gespeicherten medizinischen Dokumente. Diese Dokumente sind auf dem eigenen Computer zu speichern (Export) und bei Bedarf manuell in das EPD der neuen EPD-Stammgemeinschaft eSANITA (Ziel-STG) zu übernehmen (Import).
    Achten Sie darauf, dass die Dokumente nach dem Export sicher aufbewahrt werden.
  • Die bisherigen erteilten EPD-Zugriffsrechte für Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitsinstitutionen sind nicht mehr eingetragen und müssen nach dem Wechsel zur neuen EPD-Stammgemeinschaft eSANITA im EPD-Portal selber neu zugeordnet werden.
  • Auch die bisherigen eingetrage­nen EPD-Stellvertretungen sind aufgehoben und müssen mittels Antragsformular neu beantragt werden. Bei Kindern unter 16 Jahren sowie Personen unter Beistandschaft ist dies zwingend erforderlich.

Für die Registration zuhause benötigen Sie:

  • PC/Laptop/Tablet – der Registrationsprozess ist mit einem PC/Laptop/Tablet durchzuführen, da das Mobiltelefon für den Bestätigungsprozess zusätzlich benötigt wird.
  • Drucker – der ausgefüllte Antrag zur EPD-Eröffnung ist auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.
  • Mobiltelefon – mit Android (min. Version 6.0) oder iOS (min. Version 10) Betriebssystem für den Bestätigungsprozess.
    Beachten Sie bitte, dass Ihre zukünftige EPD-Identität mit dem verwendeten Mobiltelefongerät eindeutig verknüpft ist.
  • Persönliche E-Mail-Adresse – es ist eine eindeutige, persönliche E-Mail-Adresse erforderlich.

Nachweis AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer):

  • Schweizerische Krankenversicherungskarte (Krankenkassenkarte) ODER
  • AHV-Ausweis (Sozialversicherungsausweis)

Nachweis der Personendaten:

  • Schweizer Identitätskarte (ID, Identitätskarte) ODER
  • Schweizer Pass ODER
  • Ausländerausweis im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige ODER
  • Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatenangehörige mit Bew. B, C, Ci, G oder L ODER
  • Ausländerausweise in Papierform (bis Juli 2021) oder für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylsuchende mit Bew. F, N, S ODER
  • ausländischer Pass (in Kombination mit gültiger Aufenthaltsbewilligung) – Diese Ausweise benötigen ein zusätzliches ausländisches Passdokument zum Identitätsnachweis
    ODER
  • Andere Identitätskarten, welche durch das EDA ausgestellt wurden (eine Eröffnung eines EPD auf Basis dieser Ausweise ist nur durch die Geschäftsstelle von eSANITA in Chur möglich)

EPD-Identität (MyTrustID):

  • Sie besitzen bereits eine EPD-Identität (MyTrustID)
    Falls Sie bereits eine EPD-Identität von MyTrustID besitzen, können Sie diesen Schritt überspringen.
  • Sie besitzen noch keine EPD-Identität (MyTrustID)
    Wenn Sie noch keine EPD-Identität von MyTrustID besitzen oder beantragt haben, führen Sie die «Online-Registration zur Eröffnung einer EPD-Identität (MyTrustID)» aus.

Online-Registration zur Eröffnung einer EPD-Identität (MyTrustID)
Beachten Sie bitte, dass mit dieser EPD-Identität (MyTrustID) Ihr verwendetes Mobiltelefongerät zu einem digitalen Ausweis für das EPD wird, welches zusammen mit Ihrem persönlichen MyTrustID-Passwort mit grösster Sorgfalt zu behandeln ist (Verlust/defektes Gerät).

Erfassen Sie Ihre Personendaten gemäss Ihren Ausweisdokumenten – achten Sie darauf, dass die Daten genau übereinstimmen müssen.

Rufen Sie dazu den untenstehenden Link auf und führen Sie die folgenden Schritte durch:

Online-Registration der EPD-Identität (MyTrustID)

  1. Laden Sie die MyTrustID-Authentifizierungsapp auf Ihr Smartphone, entweder für den AppStore/PlayStore oder den QR-Code auf der verlinkten Seite.
  2. Erstellen Sie ein Konto bei MyTrustID mit Ihren persönlichen Daten gemäss Ihrem gewählten Ausweisdokument.
  3. Sie erhalten nun ein E-Mail von noreply@trustid.ch mit einem Bestätigungslink.
    Dieser ist nur eine Stunde gültig.
    Öffnen Sie diesen um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen im Internet-Browser.
  4. Sie haben nun auch ein SMS auf die angegebene Mobiltelefonnummer erhalten.
    Geben Sie den Code im Internet-Browser ein und definieren Sie ein sicheres Passwort. Dies wird zukünftig Ihr persönliches Passwort für den EPD-Zugang sein.
  5. Sie erhalten nach der Definition des Passworts einen QR-Code im Internet-Browser.
    Öffnen Sie nun die MyTrustID-App auf Ihrem Smartphone.
    Klicken Sie auf das Plus-Zeichen (+) oben rechts und scannen Sie diesen QR-Code.
  6. Ihr Mobiltelefon ist nun mit den EPD-Zugangsinformationen verbunden. Sie haben nun eine MyTrustID-Kennungsnummer erhalten. Drucken Sie diese aus.
    Wichtig: Den Punkt «Videoidentifizierung starten» müssen Sie nicht durchführen, da dies mit Ihrem persönlichen Besuch bei der EPD-Eröffnungsstelle erledigt wird.

 

Füllen Sie nun die Personendaten, so wie sie auf Ihrem Ausweis-Dokument stehen, auf dem Antrag für Wechsel zur EPD-Stammgemeinschaft Südost aus.

Tragen Sie die im vorherigen Schritt erhaltene MyTrustID-Kennungsnummer zusätzlich in das Formular ein. Sie finden diese 8-stellige Kennungsnummer auch in Ihrer MyTrustID-App auf Ihrem Mobiltelefon.

Sie können dies bereits vorgängig im Formular am Computer tun oder dies nach dem Ausdruck auf dem Papier direkt von Hand ausfüllen.

Aus gesetzlichen Gründen muss die Unterschrift auf dem Papierformular handschriftlich erfolgen.

Antrag EPD-Stellvertretung für Kinder unter 16 Jahren oder Personen unter Beistandschaft
Für Kinder unter 16 Jahren oder Personen unter Beistandschaft muss zum Antrag für den Wechsel der EPD-Stammgemeinschaft zusätzlich die EPD-Stellvertretung durch die gesetzliche Vertretung neu beantragt werden. Folgen Sie dafür der Schritt-für-Schritt-Anleitung unter «EPD-Stellvertretung hinzufügen».

Bitte beachten Sie:

Für den Übertrag (Export/Import) ist der/die EPD-Inhaber*in selbst verantwortlich. Dies gilt für die selber in das EPD hochgeladenen Dokumen­te sowie für die von den Gesundheitsfachpersonen im bisherigen EPD gespeicherten medizinischen Dokumente. Diese Dokumente sind auf dem eigenen Computer zu speichern (Export) und bei Bedarf manuell in das EPD der neuen EPD-Stammgemeinschaft Südost (Ziel-STG) zu übernehmen (Import).

 

 

Je nachdem, ob Sie in stationärer Behandlung sind oder nicht, stehen Ihnen unterschiedliche EPD-Eröffnungsstellen zur Verfügung:

  • Als stationäre/r Patient*in in einem Spital oder in einer Klinik in der Ostschweiz wenden Sie sich an die EPD-Eröffnungsstelle vor Ort.
  • Der Wohnbevölkerung stehen ausgewählte Poststellen in der Ostschweiz zur Verfügung.

Nehmen Sie folgende Unterlagen und Nachweise mit:

  • Vollständig ausgefüllter und handschriftlich unterzeichneter Antrag zur EPD-Eröffnung
  • Ihr Mobiltelefon mit der EPD-Authentifizierungs-App (MyTrustID)
  • Krankenkassenkarte oder AHV-Ausweis (Sozialversicherungsausweis)
  • Gültiger amtlicher Original-Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

Die EPD-Eröffnungsstelle prüft Ihre Angaben und wird die bisherige EPD-Stammgemeinschaft mit dem Wechsel beauftragen. Dies dauert ungefähr 5 bis 10 Minuten.

Anschliessend wird der bisherige EPD-Portalzugang deaktiviert und der neue EPD-Portalzugang bei der Stammgemeinschaft Südost aktiviert.

Nach ca. 5 bis 10 Arbeitstagen erhalten Sie per Post eine Anleitung mit Ihren initialen Zugangsinformationen, die Sie zuhause mit Ihrer persönlichen EPD-Identität (MyTrustID) einmalig verknüpfen.

Sie haben nun die erstmaligen Zugangsinformationen mit Benutzername und Passwort für den EPD-Zugang per Post erhalten.

Verbinden Sie Ihre MyTrustID mit dem eSANITA EPD-Portal in drei einfachen Schritten.

Führen Sie diese Schritte bitte innerhalb von 10 Tagen durch.

Videoanleitung

Nehmen Sie die per Post erhaltene Anleitung «Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)» zur Hand:

Schritt 1:

  • Gehen Sie auf das EPD-Portal von eSANITA.
  • Wählen Sie «Benutzername und Passwort» als «Zugangsmethode» und geben Sie die auf der Anleitung «Zugangsinformationen zum elektronischen Patientendossier (EPD)» erhaltenen temporären Zugangsdaten ein.

 

Schritt 2

  • Wählen Sie in der Menü-Liste «MyTrustID» aus und klicken Sie auf «Weiter». Wählen Sie dann «Patient» aus. Geben Sie jetzt Ihre persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und vertrauliches Passwort) ein, die Sie vorgängig selber bei der Registration Ihrer MyTrustID festgelegt haben. Quittieren Sie anschliessend die MyTrustID-Meldung auf Ihrem Smartphone (Faktor 2 Authentifizierung).

 

Schritt 3

    • Ab jetzt können Sie sich immer mit Ihrer persönlichen MyTrustID in Ihrem persönlichen EPD
      anmelden (Faktor 2 Authentifizierung).

Nutzen Sie das EPD sinnvoll

Damit Sie das persönliche EPD sinnvoll nutzen können, sollten Sie gleich die folgenden Schritte durchführen:

Überprüfen Sie die persönlichen Daten unter «Persönliche Einstellungen»
Das persönliche EPD wurde mit grösster Sorgfalt erstellt. Überprüfen Sie bitte trotzdem kurz die persönlichen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Einige Angaben können Sie auch selber im EPD-Portal anpassen.

Benachrichtigungen einstellen unter «Persönliche Einstellungen»
Möchten Sie automatisch benachrichtigt werden, wenn eine Gesundheitsfachperson per Notfallzugriff auf das persönliche EPD zugreift? Oder möchten Sie eine Nachricht erhalten, wenn eine neue Gesundheitsfachperson in eine von Ihnen bereits berechtigte Gesundheitsinstitution eintritt? Konfigurieren Sie dies über den Menüpunkt «Einstellungen/Benachrichtigungen», damit Sie per E-Mail und/oder SMS benachrichtigt werden.

Erteilen Sie die «Zugriffsrechte» für die behandelnden Gesundheitsinstitutionen oder -fachpersonen:
Damit das EPD von Nutzen ist, sollten Sie den
Gesundheitsinstitutionen und -fachpersonen Zugriff auf das persönliche EPD ermöglichen, wobei im eSANITA EPD-Portal nur die aktuell am EPD teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen angezeigt werden.

Wichtig: Erteilen Sie die Zugriffsberechtigungen rechtzeitig, beispielsweise vor einem Spitaleintritt, damit die berechtigten Gesundheitsfachpersonen, die von Ihnen freigegebenen Dokumente im persönlichen EPD abrufen können! Dies können Sie über die folgende Bildschirmansicht tun:

 

Speichern Sie die persönlichen medizinischen Dokumente im EPD:
Ab jetzt ist das persönliche EPD bereit, damit die am EPD teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen die behandlungsrelevanten medizinischen Daten in Ihrem persönlichen EPD zur Verfügung stellen. Haben Sie noch ältere
medizinische Dokumente bei sich zu Hause, wie beispielsweise Arztberichte, Pflegeverordnungen oder aktuelle Medikamenten-Rezepte? Auch diese können Sie als PDF-Dokument in das persönliche EPD hochladen und speichern. Je mehr Gesundheitsinformationen in Ihrem persönlichen EPD abgelegt sind, desto mehr hilft dies den Gesundheitsfachpersonen bei Ihrer nächsten medizinischen Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass diese Ablage nur für gesundheitsbezogene Dokumente des/der EPD-Inhabers*in ist. Falls Sie für weitere Personen (z.B. Kinder, Eltern, Personen unter Beistandschaft oder eine andere Drittperson) medizinische Daten verwalten möchten, brauchen diese Personen ein eigenes EPD. Falls Sie selber noch keinen EPD-Zugang als EPD-Stellvertreter*in auf das gewünschte Dossier besitzen, können Sie die EPD-Stellvertretung beantragen. Folgen Sie dazu der Schritt-für-Schritt-Anleitung «Antrag EPD-Stellvertretung (Formular 13107)» auf unserer Webseite.
Die Nutzung eines EPD für die Ablage nicht medizinischer Daten ist untersagt und kann zu einer Sperrung des EPD führen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite in unseren FAQ. Bei technischen Fragen wenden Sie sich an den EPD-Helpdesk der Region Ost, der von der Post CH AG betreut wird.

Anpassungen ab 12 Jahren


Anpassungen ab 12 Jahren

Mit 12 Jahren hast Du nun die Möglichkeit, den Zugriff auf Dein persönliches EPD zu erhalten, Dein EPD zu löschen oder eine andere Stellvertretung hinzuzufügen.

Anpassungen ab 16 Jahren


Anpassungen ab 16 Jahren

Mit 16 Jahren hast Du nun die Möglichkeit, den Zugriff auf Dein bestehendes EPD zu erhalten, Dein EPD zu löschen oder stellvertretende Personen zu entfernen oder hinzuzufügen.

Übernahme einer Vormundschaft


Übernahme einer Vormundschaft

Bei der Übernahme einer Vormundschaft für eine nicht urteilsfähige Person (Personen unter Beistandschaft) können Sie ein EPD für die Person unter Beistandschaft eröffnen oder die EPD-Stellvertretung bei einem bestehenden EPD beantragen. Ebenfalls kann die Entfernung bisheriger EPD-Stellvertretungen beantragt werden.

Ende einer Vormundschaft


Ende einer Vormundschaft

Ihre Vormundschaft wird aufgehoben. Nun haben Sie die Möglichkeit, den Zugriff auf Ihr bestehendes EPD zu erhalten, Ihr EPD zu löschen oder stellvertretende Personen zu entfernen oder hinzuzufügen.